Mehrjähriger Plan für Digitale Barrierefreiheit
Einleitung
Gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über die Gleichstellung von Rechten und Chancen, die Teilhabe und das Bürgerrecht von Menschen mit Behinderungen, geändert durch das Gesetz für eine Digitale Republik vom 7. Oktober 2016, verpflichtet sich Wesco vollumfänglich zur barrierefreien Gestaltung aller Online-Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit.
Der vorliegende Mehrjährige Plan für Digitale Barrierefreiheit (SPAN) umfasst den Zeitraum 2026–2028. Er fügt sich in den nationalen und europäischen Rechtsrahmen ein, insbesondere in Bezug auf das Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité (RGAA) sowie die europäische Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Die Erstellung dieses Dokuments spiegelt den Willen des Unternehmens wider, digitale Barrierefreiheit als Hebel für gesellschaftliche Verantwortung, nachhaltige Leistungsfähigkeit und Innovation im Dienste aller zu nutzen.
Dieser SPAN sowie die zugehörigen Jahrespläne werden regelmäßig bewertet und aktualisiert.
1. Das Barrierefreiheitskonzept von Wesco
1.1. Inklusionspolitik und Berücksichtigung von Behinderungen
Bei Wesco stehen Inklusion und die Berücksichtigung von Behinderungen im Mittelpunkt der Unternehmenskultur. Das Unternehmen schätzt Vielfalt und setzt sich für ein zugängliches und wertschätzendes Arbeitsumfeld ein. Dieser Ansatz ist Teil eines kontinuierlichen Engagements für Verbesserung und Chancengleichheit für alle.
1.2. Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit innerhalb der Organisation
Die digitale Barrierefreiheitspolitik von Wesco zielt darauf ab, allen Nutzern – insbesondere Menschen mit Behinderungen – Zugang zu den digitalen Diensten und Inhalten des Unternehmens zu gewährleisten. Dieser Ansatz ist Ausdruck eines klaren Bekenntnisses zu Inklusion und Vielfalt. Das SPAN formalisiert diese Politik, indem die eingesetzten Maßnahmen beschrieben werden: spezifische Governance, angepasste interne Organisation, Schulungsmaßnahmen, Integration von Barrierefreiheit in die Projektmanagementprozesse sowie Test- und Auditmethoden für eine kontinuierliche Verbesserung.
2. Personal- und Finanzressourcen für digitale Barrierefreiheit
2.1. Zuständige Personen
Die Erstellung, Überwachung und Aktualisierung des SPAN liegt in der Verantwortung des/der Beauftragten für Digitale Barrierefreiheit (RAN), eine Aufgabe, die vom CSR-Verantwortlichen ausgeübt wird, der direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Er/Sie wird unterstützt von Ansprechpersonen für digitale Barrierefreiheit innerhalb der Kommunikations- und IT-Abteilungen, um einen bereichsübergreifenden und praxisorientierten Ansatz sicherzustellen.
2.2. Aufgaben des/der RAN
Seine/Ihre Aufgaben umfassen die Förderung der Barrierefreiheit durch Verbreitung von Normen und Best Practices, die Unterstützung interner Teams – insbesondere durch Schulungen –, die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes Nr. 2005-102 mittels regelmäßiger Audits, die Bearbeitung von Nutzeranfragen und generell die Sicherstellung der Servicequalität für Menschen mit Behinderungen.
Der/die Beauftragte hat insbesondere die Verantwortung und Autorität :
- sicherzustellen, dass die notwendigen Prozesse zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit eingerichtet, umgesetzt und gepflegt werden.
- der Geschäftsleitung über das Barrierefreiheitsniveau und Verbesserungsbedarf zu berichten.
- sicherzustellen, dass Schulungen zu Barrierefreiheitsanforderungen unternehmensweit stattfinden, insbesondere für neue Mitarbeitende.
- als zentrale Anlaufstelle für alle Themen zur digitalen Barrierefreiheit innerhalb der Organisation zu fungieren.
2.3. Governance und Steuerung
Die Governance der digitalen Barrierefreiheit basiert auf einem speziellen Steuerungskomitee, bestehend aus dem/der RAN sowie den Verantwortlichen der Web- und IT-Abteilungen. Dieses Komitee definiert die zu implementierenden Verbesserungsmaßnahmen, insbesondere auf Grundlage der Auditergebnisse. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Web- und IT-Teams. Alle sechs Monate findet ein Follow-up-Meeting statt, um Fortschritte zu bewerten, Prioritäten anzupassen und die Kontinuität der Maßnahmen sicherzustellen.
2.4. Budget
Die Budgets für digitale Barrierefreiheit sind in das Web-Budget und den Unternehmensfortbildungsplan integriert. Sie können je nach identifizierten Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten angepasst werden, um eine flexible und bedarfsgerechte Vorgehensweise sicherzustellen.
3. Organisatorische Umsetzung
3.1. Berücksichtigung von Barrierefreiheit in neuen Projekten
Ziele im Bereich digitale Barrierefreiheit und RGAA-Konformität werden von Beginn an als grundlegende Anforderungen in Projekte integriert. Sie werden in jeder Phase berücksichtigt – von der Bedarfserhebung über die Umsetzung bis hin zu Tests. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Barrierefreiheit ein tragendes Element jedes Projekts ist.
3.2. Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit in Beschaffungsverfahren
Digitale Barrierefreiheit und RGAA-Konformität werden als vertragliche Anforderungen in Ausschreibungen und Angeboten festgelegt. Diese Kriterien fließen in die Bewertung der Qualität von Dienstleisterangeboten ein, insbesondere im IT-Bereich.
3.3. Kontroll- und Validierungsprozesse
Jede Website oder Anwendung unterliegt einer Barrierefreiheitsprüfung bei der Erstveröffentlichung, bei größeren Aktualisierungen, bei einem vollständigen Relaunch oder nach einer Maßnahme zur Wiederherstellung der Konformität. Diese Prüfung ermöglicht die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Barrierefreiheitstests werden außerdem in Regressionstests integriert, um die Nachhaltigkeit der Verbesserungen und die kontinuierliche Konformität sicherzustellen.
3.4. Nutzertests
Nutzertests spielen eine wesentliche Rolle bei der Bewertung der Barrierefreiheit digitaler Dienste. Wenn solche Tests organisiert werden, stellt Wesco nach Möglichkeit sicher, dass auch Menschen mit Behinderungen in das Testpanel einbezogen werden.
3.5. Bearbeitung von Nutzerfeedback
Gemäß den Anforderungen des RGAA stellt Wesco auf jeder Website oder Anwendung ein Kontaktformular zur Verfügung, das es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, Zugangsprobleme zu melden. Die eingehenden Anfragen werden vom/ von der RAN in Zusammenarbeit mit den Web- und IT-Verantwortlichen bearbeitet. Nach Eingang analysiert die CSR-Abteilung die Anfrage, identifiziert Ursachen, erstellt einen Maßnahmenplan und verfolgt diesen bis zum Abschluss.
4. Kompetenzmanagement
4.1. Schulung und Sensibilisierung
Ein spezieller Schulungsplan zur digitalen Barrierefreiheit wird für die betroffenen Mitarbeitenden eingerichtet. Die Bedarfe werden in individuellen Gesprächen ermittelt, anschließend sucht die Personalabteilung passende Schulungsangebote. Die Bestätigung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit Mitarbeitenden und deren Vorgesetzten, um eine gezielte und effektive Kompetenzentwicklung sicherzustellen.
4.2. Nutzung externer Kompetenzen
Bei Bedarf greift Wesco auf externe Expertise zurück, um die digitale Barrierefreiheit weiter zu stärken. Das Unternehmen Urbilog Compéthance EA, spezialisiert auf Barrierefreiheit, bietet insbesondere Schulungen, Audits und Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
4.3. Rekrutierungsverfahren
Kompetenzen im Bereich digitale Barrierefreiheit werden vor allem bei der Besetzung digital orientierter Funktionen besonders berücksichtigt. Stellenbeschreibungen werden entsprechend aktualisiert und Rekrutierungsprozesse angepasst. Personen in Schlüsselpositionen erhalten geeignete Schulungen, wenn ihre Kenntnisse im Bereich Barrierefreiheit nicht ausreichen, um ein Kompetenzniveau sicherzustellen, das den Anforderungen des Unternehmens entspricht.
5. Technischer und funktionaler Umfang
5.1. Bestandsaufnahme
Wesco verwaltet mehrere Websites, Extranets, Intranets und verschiedene Anwendungen für die Öffentlichkeit oder Mitarbeitende. Die Bestandsaufnahme wird im Rahmen der jährlichen Barrierefreiheitspläne aktualisiert und anhand von Kriterien priorisiert wie :
- Besucherzahlen,
- erbrachte Dienstleistung,
- Kritikalität,
- Lebenszyklus (Datum der nächsten Überarbeitung),
- eingesetzte Technologien.
Für die öffentlich zugänglichen Dienste wurde bereits ein Audit auf der Website durchgeführt.
Nach der Umsetzungsphase ist ein Kontrollaudit geplant, um den Konformitätsgrad neu zu bewerten.
5.2. Bewertung der jährlichen Maßnahmenpläne und des Gesamtschemas
Die jährlichen Pläne und das SPAN sind keine festen Dokumente und entwickeln sich entsprechend den Ergebnissen der durchgeführten Maßnahmen weiter.
Am Ende jedes Jahres wird eine Bewertung des umgesetzten Maßnahmenplans erstellt. Nach drei Jahren erfolgt eine Gesamtbewertung des Schemas. Eine jährliche Präsentation der Ergebnisse wird der Geschäftsführung vorgelegt.
6. Maßnahmenplan 2027
Dieser Plan kann ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden. Die Online-Version ist die einzig verbindliche Version.
6.1. Inventarisierung der digitalen Dienste
Mit Unterstützung der IT-Teams wird eine vollständige Kartierung der digitalen Dienste erstellt. Sie bildet die Grundlage für die Definition und Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen.
6.2. Teststrategie
Automatisierte Barrierefreiheitsprüfungen werden in die Testkette integriert, insbesondere für kritische oder wiederkehrende Komponenten. Ein Satz von Barrierefreiheitskriterien wird für die Design-, Entwicklungs- und Testphasen definiert und vorab validiert, um die Qualität und Konformität der digitalen Dienste zu stärken.
6.3. Aktualisierung interner Verfahren
Die betroffenen internen Verfahren werden aktualisiert, um Prinzipien digitaler Barrierefreiheit aufzunehmen. Diese Weiterentwicklung soll sicherstellen, dass Barrierefreiheit in den Entstehungsphasen digitaler Projekte – Design und Entwicklung – stärker berücksichtigt wird.